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Einkommen, Mindestlohn und Steuern

Einkommen

Das Einkommen (genannt auch Gehalt, Lohn, Vergütung, Entgelt) ist ein Bestandteil des Arbeitsvertrages. In der Stellenanzeige finden Sie genaue Informationen zur Entlohnung. Je nach Art der Tätigkeit gibt es einen Stundenlohn oder ein Monatsgehalt. Arbeitnehmer*innen im Außendienst erhalten in der Regel Provision (Zusatzbezahlung).

Weitere Bestandteile des Arbeits-, Tarifvertrages sind in der Regel Regelungen zum Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Zusätzliche Einkommensbestandteile können die Bereitstellung eines Firmenwagens sein, Handy oder Laptop, die privat genutzt werden dürfen, aber auch eine Betriebsrente oder Sonderkonditionen bei Versicherungen, wie Krankenversicherung oder Lebensversicherung.

Mindestlohn

Nach dem Mindestlohngesetz gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer*innen und für die meisten Praktikant*innen. 

Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni 2020 ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Der Mindestlohn soll bis 2022 in vier Schritten von derzeit 9,35 € auf 10,45 € steigen. Im ersten Halbjahr 2021 beträgt der Mindestlohn 9,50 Euro, im zweiten Halbjahr 2021 steigt er auf 9,60 Euro. In den beiden Halbjahren 2022 wird der Mindestlohn jeweils auf 9,82 Euro und schließlich auf 10,45 Euro steigen.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer*innen über 18 Jahren in allen Branchen.

Folgende Zielgruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen:

  • Pflichtpraktikant*innen 
  •  Arbeitnehmer*innen unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss
  •  Auszubildende
  •  Langzeitarbeitslose
  •  ehrenamtlich tätige Mitarbeiter*innen
  •  Freiberufler*innen und Selbstständige
  •  Praktikant*innen in einem freiwilligen Praktikum nicht länger als 3 Monate

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine eigene Mindestvergütung für Auszubildende. Infos dazu erhalten Sie hier.

Steuern

Das Einkommen wird in Deutschland versteuert. Als Arbeitnehmer*innen erhalten Sie monatlich den Nettobetrag in der Regel auf Ihr Konto überwiesen. Von Ihrem Bruttogehalt werden folgende Abgaben abgezogen:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Eventuell Kirchensteuer

Je höher das Einkommen, steigen prozentual auch die Abgaben.

Als Selbständige*r müssen Sie selbst Ihr Einkommen beim Finanzamt versteuern.

Es gibt in Deutschland sechs Steuerklassen, die die Höhe der Lohnsteuer regeln. Welche Steuerklasse für Sie in Frage kommt, können Sie mit einem Steuerklassen-rechner ermitteln.

Weitere Informationen zum Steuerrecht, auch auf englisch, erfahren Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums www.bundesfinanzministerium.de.

08.12.2020 
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