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Kindergarten

Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in einer Betreuungseinrichtung oder in der Tagespflege. Die Realität in den deutschen Kitas sieht jedoch oft anders aus. Es ist sehr wichtig für die Entwicklung Ihres Kindes, dass es so früh wie möglich gezielt gefördert wird, vor allem beim altersgerechten Spracherwerb und bei der allgemeinen Vorbereitung auf den Schulbesuch.

Melden Sie rechtzeitig Ihr Kind bei einer Einrichtung Ihrer Wahl an. Bedenken Sie, dass die Nachfrage oft die vorhandenen Kapazitäten übersteigt!

Es gibt in Deutschland viele Möglichkeiten der Kinderbetreuung.

Im Alter bis zu drei Jahren:

  • Krabbelgruppen
  • Tagesmütter*Tagesväter
  • Spielkreise
  • Kinderkrippen
  • altersgemischte Kindergärten

Ab drei Jahren bis zum Schulstart:

  • Kindergärten
  • sonstige schulvorbereitende Einrichtungen, Kindertagesstätten
  • Tagesmütter*Tagesväter

Ab dem Schulalter:

  • Ganztagsschulen
  • Horte
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Betreute Schulen und mehr.

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