Kindergarten
Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in einer Betreuungseinrichtung oder in der Tagespflege. Die Realität in den deutschen Kitas sieht jedoch oft anders aus. Es ist sehr wichtig für die Entwicklung Ihres Kindes, dass es so früh wie möglich gezielt gefördert wird, vor allem beim altersgerechten Spracherwerb und bei der allgemeinen Vorbereitung auf den Schulbesuch.
Es gibt in Deutschland viele Möglichkeiten der Kinderbetreuung.
Im Alter bis zu drei Jahren:
- Krabbelgruppen
- Tagesmütter*Tagesväter
- Spielkreise
- Kinderkrippen
- altersgemischte Kindergärten
Ab drei Jahren bis zum Schulstart:
- Kindergärten
- sonstige schulvorbereitende Einrichtungen, Kindertagesstätten
- Tagesmütter*Tagesväter
Ab dem Schulalter:
- Ganztagsschulen
- Horte
- Hausaufgabenbetreuung
- Betreute Schulen und mehr.