Informationen und Formulare zum Unterhaltsvorschuss
Grundsätzlich steht Unterhaltsvorschuss Kindern zu, die bei einem ihrer Elternteile leben, welcher ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem*seiner Ehepartner*in dauerhaft getrennt lebend ist. Sofern der andere Elternteil nicht, nicht regelmäßig oder weniger Unterhalt als den Unterhaltsvorschusssatz bezahlt, können Sie einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben.
Sollte der andere Elternteil verstorben sein, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen. Die Halbwaisenrente wird in diesem Fall auf die Unterhaltsvorschussleistungen angerechnet.
Sofern die Vaterschaft Ihres Kindes noch nicht anerkannt ist, besteht grundsätzlich Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, sofern die Mutter bei der Vaterschaftsfeststellung mitwirkt. Sollte es bei der Vaterschaftsfeststellung Probleme geben, können Sie sich an die Beistandschaft des Kreises wenden, weitere Informationen dazu finden Sie hier (hier Verlinkung zur Beistandschaftsseite einbauen).
Zu den aktuellen Unterhaltsvorschusssätzen.
Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen finden Sie im Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz.
Antragsformular: Wenn Sie noch keinen Unterhaltsvorschuss bekommen oder von außerhalb des Landes Schleswig-Holstein zugezogen sind, füllen Sie bitte einen Antrag pro Kind aus! Antrag auf Unterhaltsvorschuss (Stand: Dezember 2022)
Kurzantrag: Wenn Sie derzeit Leistungen einer anderen Unterhaltsvorschusskasse innerhalb des Landes Schleswig-Holstein (Stadt Flensburg, Kreis Nordfriesland, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Dithmarschen, Stadt Kiel, Kreis Plön, Kreis Steinburg, Kreis Pinneberg, Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, Stadt Lübeck, Kreis Herzogtum Lauenburg, Stadt Neumünster, Kreis Ostholstein) erhalten und in den Kreis Schleswig-Flensburg verzogen sind. Bitte füllen Sie einen Antrag pro Kind aus! Kurzantrag bei Zuzügen von innerhalb Schleswig-Holsteins
Merkblatt bei nicht festgestellter Vaterschaft: Sofern die Vaterschaft Ihres Kindes nicht festgestellt ist, füllen Sie dieses Merkblatt bitte aus und reichen dieses bei der Antragstellung mit ein. Merkblatt zur Vaterschaft
Zusatzblatt zum Antrag für Kinder ab 15 Jahren: Bitte ausfüllen und mit einreichen, wenn Ihr Kind 15 Jahre alt ist oder sofern das 15. Lebensjahr in den nächsten 6 Monaten vollendet wird. Zusatzantrag für Kinder ab 15 Jahre
Zusatzblatt zum Antrag bei regelmäßigem Umgang mit dem anderen Elternteil: Sofern regelmäßiger Umgang mit dem anderen Elternteil stattfindet, füllen Sie dieses Merkblatt bitte aus und reichen es ebenfalls mit ein. Zusatzblatt bei regelmäßigem Umgang
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie bitte unter der Nummer 04621 48122-838 an, dort werden Sie mit dem für Sie zuständigen Ansprechpartner*in verbunden. Alternativ schreiben Sie uns eine E-Mail an unterhaltsvorschusskasse@schleswig-flensburg.de, dann setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.