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Häufige Fragen

Wer bewertet die seelische Gesundheit meines Kindes?

Die Bewertung der seelischen Gesundheit ist eine ärztliche Aufgabe. Sie erfolgt durch eine Ärzt*in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in oder eine in dieser Fachrichtung erfahrene Ärzt*in bzw. Psycholog*in.

Wer prüft, ob bei meinem Kind die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist?

Die Bewertung der Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Teilhabe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen am Leben in der Gesellschaft, erfolgt durch eine Fachkraft der öffentlichen Jugendhilfe. Dabei ist das Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose die Voraussetzung für die weitere Bearbeitung durch das Jugendamt, wobei nicht jede psychiatrische Diagnose eine Zuordnung (gem. § 35a SGB VIII) rechtfertigt.

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