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Häufige Fragen 

Informationen für Kinder und Jugendliche:

Was ist ein Vormund oder ein Pfleger?

Ein Vormund oder Pfleger ist eine Person (z. B. ein Freund Eurer Eltern oder Eure Großeltern), die für Euch alle rechtlichen Angelegenheiten klärt, wenn Eure Eltern dies nicht mehr für Euch tun können oder dürfen. Dies könnte zum Beispiel die Anmeldung in einer Schule oder eine Zustimmung bzw. Entscheidung zu einer Operation sein.
Ein Vormund darf alle Entscheidungen für Euch treffen.
Ein Pfleger darf über bestimmte Angelegenheiten für Euch entscheiden, also zum Beispiel nur über Eure Gesundheit (Gesundheitssorge) oder wo ihr lebt (Aufenthaltsbestimmungsrecht).

Wann bekommt man einen Vormund oder Pfleger?

Einen Vormund oder Pfleger bekommt Ihr zum Beispiel, wenn
Eure Eltern so schwer krank sind, dass sie nicht mehr in der Lage sind, für Euch Entscheidungen zu treffen,
Eure Eltern verstorben sind oder
ein Richter entschieden hat, dass Eure Eltern keine Entscheidungen mehr für Euch treffen dürfen.
Also dann, wenn Eure Eltern sich nicht mehr/oder eine Zeitlang nicht mehr um Euch kümmern können.
Da in Deutschland alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, nicht alle Entscheidungen für sich selbst treffen dürfen, brauchen sie eine Person, die dies in ihrem Interesse tut.

Wer bestimmt ob ein Kind einen Vormund oder Pfleger erhält?

Sobald feststeht, dass Eure Eltern Euch nicht mehr vertreten können oder dürfen, entscheidet ein Richter, ob ihr einen Vormund/Pfleger bekommt und wer anstelle Eurer Eltern für Euch da ist.
Eure Eltern oder auch ihr selbst könnt Euch auch gern eine bestimmte Person (z. B. Freund der Familie, Tante, Onkel, Oma, Opa) wünschen, die für Euch da ist und die Euch anstelle Eurer Eltern vertritt. Die Person die euch vertritt muss unter anderem gesund sein, selbst verantwortungsbewusst leben und für Euch vertrauensvoll sein.

Ob eine Person diese Voraussetzungen erfüllt, also als Vormund oder Pfleger geeignet ist, entscheidet der Richter im Familiengericht bzw. wird vom Jugendamt überprüft.

Sollte es keine geeignete Person in Eurem Familien- und Bekanntenkreis geben, bekommt ihr einen Amts-Vormund oder Pfleger vom Jugendamt.

Habt ihr noch weitere Fragen oder unsere Beschreibung eines Vormundes/Pflegers nicht verstanden? Dann ruft uns gerne unter den unten aufgeführten Kontaktdaten an oder schaut mal bei uns in der Moltkestraße 25 in Schleswig, rein.

Gesetzliche Grundlagen

§§ 1773 - 1895 Vormundschaft - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§§ 1909 - 1921 Pflegschaft - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


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