Was können wir für Sie tun?
Jugendberufsagentur:
In der Jugendberufsagentur des Kreises Schleswig-Flensburg haben sich die Rechtskreise zusammen:
- Jugendhilfe (SGB VIII)
- Jobcenter (SGB II)
- Eingliederungshilfe (SGB XII)
- Agentur für Arbeit (SGB III)
- BBZ
- Schulamt des Kreises (SchulG)
Durch den Zusammenschluss sind gemeinsame Terminvergaben möglich. Außerdem kann die bestmögliche Unterstützung für Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren erreicht werden.
Durch die Beteiligung der Jugendhilfe in der JBA können Unterstützungsangebote der Jugendsozialarbeit und Jugendberufsförderung angeboten werden. Es können außerdem Bedarfe erkannt werden und neue Angebote in die Wege geleitet werden.
Jugendsozialarbeit:
Ein Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit liegt darin Jugendarbeit für junge Menschen mit besonderen Problemlagen anzubieten und durchzuführen. Zum anderen sollen Angebote für benachteiligte Kinder und Jugendliche zur Überwindung individueller Schwierigkeiten im Übergang von Schule in das Berufsleben sowie das eigenständige Leben gefördert werden. Die Projekte sollen durch die Jugendförderung angeboten und begleitet und werden.
Jugendsozialarbeit/Jugendberufsförderung:
- Beratung in der Jugendberufsagentur im Rahmen des gesetzlichen Auftrags des SGB VIII
- Clearingstelle für „JUGEND STÄRKEN an der Schlei“ innerhalb der Jugendberufsagentur
- Vernetzung mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (Hilfen zur Erziehung), der Schulbegleitung und den stationären Hilfen zur Abstimmung sich unterstützender Angebote
- Bearbeitung von Anträgen im Bereich der Jugendsozialarbeit
- Anregung von Projekten für junge Menschen mit besonderen Problemlagen