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Aufgaben

§ 5, Absatz 2 Hauptsatzung des Kreises Schleswig- Flensburg

"Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Kreis Schleswig- Flensburg bei.
Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:

  1. Einbringen frauenspezifischer Belange in die Arbeit des Kreistages und der vom Landrat geleiteten Verwaltung.
  2. Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen auf Frauen.
  3. Mitarbeit in Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen im Kreis Schleswig- Flensburg.
  4. Anbieten von Sprechstunden und Beratungen für Hilfe suchende Frauen.
  5. Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen."
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