Aufgaben
§ 5, Absatz 2 Hauptsatzung des Kreises Schleswig- Flensburg
"Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Kreis Schleswig- Flensburg bei.
Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:
- Einbringen frauenspezifischer Belange in die Arbeit des Kreistages und der vom Landrat geleiteten Verwaltung.
- Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen auf Frauen.
- Mitarbeit in Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen im Kreis Schleswig- Flensburg.
- Anbieten von Sprechstunden und Beratungen für Hilfe suchende Frauen.
- Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen."