Hausratversicherung
Diese Versicherung sichert die gesamte Einrichtung des Wohnraumes (Wohnung, Haus etc.) ab. Wenn plötzlich eingebrochen wird oder die Wohnung ausbrennt, sind dann alle Einrichtungsgegenstände, in einer festgelegten Höhe (beim Abschluss des Vertrages), versichert. Die Versicherungssumme muss dem Wert der Gegenstände in der Wohnung entsprechen, damit alle Kosten im Falle eines Schadens gedeckt werden könnten.
Die Versicherung tritt ein:
- bei Hagelschäden, bei Sturmschäden, Leistungswasserschäden,
- Einbruch, Raub und Vandalismus.
Weitere Kosten wie Aufräumarbeiten oder Übernachtungskosten werden ebenfalls mitversichert. Schäden durch Überschwemmung wie z.B. einer Sturmflut, Erdbeben oder auch Lawinen, also Naturereignissen sind durch eine Hausratversicherung im Normalfall nicht abgedeckt. Dafür muss eine zusätzliche Hausratsversicherung abgeschlossen werden.
Im Falle eines Schadens muss sich der Kunde umgehend mit dem Versicherer (meistens gibt es einen Ansprechpartner oder Hotline-Service, siehe Versicherungsschein) in Verbindung setzen. Der Schaden soll möglichst treu abgebildet werden, Zeugen können genannt werden. Nach der Meldung wird der Versicherungsträger Sie über die Abwicklung des Schadens informieren und weitere Schritte einleiten.
Diese Vorgehensweise ist üblich für viele Schadensfälle, nicht nur für die Hausratsversicherungen. Falls Sie Hilfe benötigen, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale melden.
Ein Versicherungscheck (Beratung durch den Fachmann) wird immer empfohlen, damit Sie optimale Absicherung gewinnen können und die unvorhersehbaren Schäden tatsächlich abgedeckt werden könnten.