ÖPNV: Neues Verfahren im Teilnetz West
Die noch immer rechtlich ungeklärte Situation im Teilnetz West ist für alle Beteiligte unbefriedigend und auch für das derzeit verkehrende Unternehmen Rohde Verkehrsbetriebe wirtschaftlich schwierig.
Aufgrund eines Klageverfahrens der Vehrkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg GmbH (VSF) gegen die Genehmigngserteilung an das Unternehmen Rohde läuft der Verkehr seit dem 1. Januar auf der Basis der sogenannten einstweiligen Erlaubnisse, die jeweils halbjährlich vom Unternehmen zu beantragen sind.
Derzeit sieht es so aus, dass diese Übergangslösung nicht fortgesetzt werden kann, weil beide beteiligten Verkehrsunternehmen erklärt haben, keine entsprechenden Anträge mehr stellen zu wollen.
Um die Personenbeförderung im Teilnetz West gleichwohl ab dem 1. Januar 2020 sicher stellen zu können, wird der Kreis im Rahmen einer sogenannten "Notvergabe" die Beförderungsdienstleistungen ausschreiben.
Diese Übergangslösung bietet die Chance, das Beförderungsangebot qualitativ zu verbessern und Qualitätsstandards per Vertrag sicherzustellen.
Die bekannten Fahrpläne sollen weiterhin gelten.
Kreis Schleswig-Flensburg
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