Neufassung der Allgemeinverfügung des Kreises zur Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
Ab sofort dürfen alle Läden, die nach der aktuellen Landesverordnung öffnen dürfen, auch sonntags von 11 bis 17 Uhr geöffnet haben. Das ist in der neuen Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg festgeschrieben. Ziel ist es, die Zeitspanne in der Kund*innen einkaufen können, zu erweitern, um das Infektionsrisiko zu senken. Der Kreis empfiehlt, bereits jetzt eine sogenannte Alltagsmaske beim Einkaufen zu tragen.
Weiterhin öffnen dürfen darüber hinaus: Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln), der Großhandel, Kraftfahrzeughändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen.
An gesetzlichen Feiertagen ist die Öffnung für diese Verkaufsstellen nicht gestattet. Das bedeutet konkret, dass sie am Freitag, 1. Mai, geschlossen bleiben müssen. Ausgenommen davon sind Geschäfte, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, sowie Apotheken und Tankstellen.
Die neue Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg gilt ab sofort bis einschließlich Sonntag, den 3. Mai 2020. Die vorherige Allgemeinverfügung vom 26. März ist aufgehoben.
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