Teilnetz West: Antrag auf einstweilige Erlaubnis bis zum 25. September möglich
Um den Busverkehr im Teilnetz West ab dem 1. Januar 2021 frühzeitig sicherzustellen, können entsprechende Unternehmen bis zum 25. September (Fristende) einen Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 bei der Liniengenehmigungsbehörde des Kreises stellen.
Die einstweiligen Erlaubnisse zum Betrieb des Busverkehrs im Teilnetz West können derzeit nur für eine Dauer von maximal sechs Monaten erteilt werden.
Kreis Schleswig-Flensburg
Pressestelle
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig
Telefon: 04621/87-0
E-Mail: pressestelle@schleswig-flensburg.de