Ein Frauenhaus für den Kreis Schleswig-Flensburg: Aufruf an ehrenamtlich engagierte und interessierte Frauen
Im Kreis Schleswig-Flensburg gibt es aktuell kein Frauenhaus, in dem Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, rund um die Uhr Schutz und Unterkunft finden können. Die nächsten der landesweiten 16 Frauenhäuser nördlich des Nord- Ostsee-Kanals befinden sich in Flensburg, Heide und Rendsburg.
Da Frauenhäuser vom solidarischen Austausch-Prinzip leben, gibt es zwar die Möglichkeit, in einem anderen Kreis einen Platz zu erhalten, aber Bedarfe können nicht immer gedeckt werden. Das Schutzersuchen kinderreicher Frauen gestaltet sich zu dem schwierig, da häufig der Platz für eine Frau mit mehreren Kindern nicht vorhanden ist oder Frauen mit älteren Söhnen unterzubringen sind. Verschärft wird die Situation durch eine angespannte Situation auf dem sozialen Wohnungsmarkt.
Das könnte sich nun ändern. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung sein Interesse bekundet, dass ab 2021 ein Frauenhaus im Kreisgebiet mit voraussichtlich 20 Betten errichtet wird. „Frauen helfen Frauen“ beschreibt dabei ein zentrales Arbeitsprinzip Autonomer Frauenhäuser. Das Frauenhaus als Ort, an dem ausschließlich Frauen leben und arbeiten, wirkt schützend und vertrauensfördernd. Die Organisation des Frauenhauses soll dabei ein gutes Beispiel geben. Eine Organisationsform kann daher ein durch Frauen ehrenamtlich organisierter Verein sein.
Der Kreis ruft daher alle interessierten Frauen auf, sich beim Kreis Schleswig-Flensburg unter soziales@schleswig-flensburg.de bis zum 30.10.2020 zu melden, um über weitere Schritte für die Errichtung und den dauerhaften Betrieb eines Frauenhauses wie z.B. die Gründung eines Vereins ins Gespräch zu kommen.
Opfer von Gewalt brauchen schnelle und unmittelbare Hilfe und Menschen, die ihnen vorurteilsfrei begegnen. Eine durch den Kreis moderierte und begleitete Arbeitsgruppe Frauenhaus, die aus Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Politik, der Gleichstellungsstellen und Verwaltung der Stadt Schleswig und des Kreises sowie der hiesigen Frauenberatungsstellen besteht, setzt sich mit den inhaltlichen Anforderungen an ein Frauenhaus im Kreisgebiet auseinander und hat sich für eine Interessenbekundung gegenüber dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung ausgesprochen. Der Arbeits- und Sozialausschuss als auch der Kreistag hat diesem Wunsch einstimmig seine empfehlende Zustimmung erteilt und hat die Interessenbekundung durch den Landrat beschlossen. Aktuell führt das Ministerium eine Bedarfsanalyse für Schleswig-Holstein durch. Auf dieser Grundlage wird das Ministerium Anfang 2021 entscheiden, ob im Kreis Schleswig-Flensburg ein weiteres Frauenhaus errichtet werden kann.
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