Schwangerschaft
Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung und Schwangerschaft sind wichtige Lebensthemen. Verschiedene Institutionen können Sie bei allen Fragen und Problemen in diesen Bereichen beraten und unterstützen (zum Beispiel Frauenzentrum Schleswig e.V., Diakonisches Werk, Schutzengel und so weiter).
Hilfe für Schwangere in Not:
Unter der Telefonnummer 0800 40 40 020 gibt es Unterstützung, wenn zum Beispiel eine vertrauliche Geburt erwägt wird.
Schwangerschaftsabbruch
In Deutschland benötigt eine Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägt (unwichtig aus welchen persönlichen Gründen), stets eine Bescheinigung, sofern zuvor keine sogenannte medizinische (körperliche Lebensgefahr der Schwangeren) oder kriminologische (Schwangerschaft durch Sexualstraftat) Indikation von einem*einer Arzt*Ärztin festgestellt worden ist. Diese Bescheinigung können anerkannte Schwangerschaftskonfliktsberatungsstellen nach einem persönlichen Gespräch ausstellen (zum Beispiel Frauenzentrum Schleswig e.V., Diakonisches Werk). Der Abbruch kann in Deutschland bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis beziehungsweise Befruchtung durchgeführt werden (chirurgisch/instrumentell oder medikamentös).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Schwangerenberatungsstellen des Kreises Schleswig-Flensburg haben ein Informationsblatt u.a.in Französisch übersetzen lassen. Andere Sprachen finden Sie unter Antworten A-Z mehrsprachig.
- PDF-Datei: (PDF, 682 kB)
Bundesstiftung / Einmalige Beihilfen bei Schwangerschaft und Geburt
Für Schwangere Frauen in einer sogenannten „finanziellen Notlage“ hat die Bundesstiftung „Mutter-und-Kind“ zusätzliche Gelder für die Erstlingsausstattung bereit gestellt, die auf Antrag zum Beispiel im Frauenzentrum Schleswig e.V. und dem Diakonisches Werk nach einem persönlichen Gespräch bewilligt werden können. Zuschüsse der Bundesstiftung sind nur möglich, wenn andere Sozialleistungen nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig eintreffen (Nachrangprinzip!). Für ein solches Gespräch werden folgende Unterlagen zur Berechnung des individuellen Bedarfs benötigt:
- Mutterpass
- Ausweis der Mutter
- Alle Nachweise über monatliche Ein- und Ausgaben der Mutter (als auch dem Vater, wenn vorhanden), das heisst zum Beispiel Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Kredite und so weiter.
- Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid des Antrags auf Erstlingsausstattung beim Sozialzentrum (Vorrang, da gesetzliche Sozialleistung!)
- Bevorzugt: ein eigenes Konto, auf das die errechnete Anspruchssumme ungefähr zwei Monate vor Geburtstermin überwiesen wird
Die Zuschüsse der Stiftung werden nicht als Einkommen angerechnet!
Weiterführende Informationen und Faltblatt in 15 verschiedenen Sprachen unter:
http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/infobroschuere-bundesstiftung.html.