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Elterngeld

Das Elterngeld erhalten Eltern, die

  • ihr Kind nach der Geburt maximal 14 Monate selbst betreuen,
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Elternzeit arbeiten,
  • zusammen mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Seit 2015 gibt es neben dem Basiselterngeld (Elterngeld) das ElterngeldPlus.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld wird insgesamt 14 Monate für beide Elternteile gewährt, wenn beide Eltern an der Betreuung beteiligt sind und deshalb nicht arbeiten können. Die Eltern können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

Alleinerziehende, die das Elterngeld beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen. Basisenlterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Danach können sie nur noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und richtet sich an die Elternteile, die während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus.

Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn Eltern nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.

Partnerschaftsbonus

Elternteile, die sich die Betreuung des Kindes während des Elterngeldbezuges teilen und gleichzeitig in Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Wichtig zu Wissen
Alle Eltern können Elterngeld erhalten unabhängig davon, ob sie eine Beschäftigung vor der Geburt ausgeübt haben. Die Höhe des Elterngeldes ist vom Einkommen abhängig.

Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.

Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.
Bild vergrößern: Wichtig zu wissen

Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen*Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.

Mit einem Elterngeldrechner können Sie die Höhe des Elterngeldes selbst errechnen.
Den Antrag und weitere Formulare finden Sie hier.

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Elterngeldstelle:

Elterngeld Landesamt für soziale Dienste

Außenstelle Schleswig

Kreise Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg

Seminarweg 6
24837 Schleswig


07.12.2020 
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