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Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld können Frauen erhalten, die:

  • freiwillig oder gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld krankenversichert sind,
  • eine Beschäftigung (Heimarbeit oder Minijob) vor der Geburt des Kindes ausgeübt haben,
  • während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig gekündigt worden sind.

Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfristen (die Frauen dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten) gezahlt:

6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach dem Termin,
12 Wochen nach der Entbindung bei einer Früh- oder Mehrfachgeburt.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes wird nach dem Einkommen der letzten drei Monate errechnet und beträgt maximal 13 Euro pro Tag.

Zum Mutterschaftsgeld wird Arbeitgeberzuschuss gezahlt, wenn das Einkommen höher als 390 Euro vor dem Mutterschutz war.

Weitere Informationen finden Sie zum Thema Familie, Schwangerschaft, Frauen auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Leitfaden zum Mutterschutz


07.12.2020 
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