Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient der finanziellen Absicherung im Alter, wenn man nicht mehr berufstätig ist und eine Rente bezieht. Grundsätzlich sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Bis zum Jahr 2012 durfte man die Rente ab dem 65. Lebensjahr beziehen. Ab 2013 steigt das Rentenalter stufenweise bis zum 67. Lebensjahr allmählich an. Ab 2029 wird die Altersgrenze ab dem 67. Lebensjahr für alle gelten, die nach 1964 geboren wurden. Besondere Regelungen sind ebenfalls zugelassen.
Die Beiträge zur Rentenversicherung werden wie alle anderen Beiträge vom Bruttolohn abgezogen und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen. Ab einer gewissen Einkommenshöhe steigt der Beitrag nicht mehr.