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Arbeitslosenversicherung

Im Falle der unverschuldeten Arbeitslosigkeit wird man vom Staat finanziell unterstützt. Außerdem hat man dadurch Anspruch auf weitere Angebote wie z. B. Beratung, weiterbildende Seminare und sämtliche Förderleistungen. Für die Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Arbeitslosengeld

Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbt man erst, wenn die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung mindestens zwölf Monate gedauert hat. Der Antrag wird bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit persönlich gestellt. Die Voraussetzungen müssen erst überprüft werden. Arbeitslosengeld erhält man maximal für 12 Monate, ab dem Alter von 50 Jahren für maximal 13 Monate, ab einem Alter von 55 Jahren für maximal 18 Monate und ab 58 Jahren für maximal 24 Monate.

Wenn Sie einen befristeten Vertrag haben, müssen Sie sich drei Monate vor dem Vertragsende arbeitssuchend melden.

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig melden, kann eine Sperrzeit eintreten. In der Zeit haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen.Wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt worden sind (schriftlich bestätigt), müssen Sie sich umgehend, spätestens am dritten Tag persönlich bei der Agentur für Arbeit melden.


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