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Informationen für Kindertagespflegepersonen oder Personen, die Kindertagespflegeperson werden möchten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kindertagespflegeperson zu werden?

Eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf einer Erlaubnis (gemäß § 43 SGB VIII).

Mit der Erlaubnis zur Kindertagespflege können bis zu fünf gleichzeitig betreut werden, wobei im Laufe einer Woche nicht mehr als zehn Kinder betreut werden dürfen. Die Erlaubnis kann im Einzelfall auf eine geringere Anzahl von Kindern beschränkt bzw. mit Nebenbestimmungen versehen werden. Sie ist auf maximal fünf Jahre befristet.

Die Erlaubnis wird auf Antrag und nach Überprüfung der persönlichen und räumlichen Eignung durch den Kreis Schleswig-Flensburg erteilt. Dabei müssen neben dem entsprechenden Antrag Nachweise zur Prüfung der Eignungsvoraussetzung erbracht werden.

Geeignet sind Personen, die sich durch Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen (Qualifizierungskursen) erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben (pädagogische Berufsausbildung).

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens werden die Voraussetzungen von Mitarbeiter*innen des Kreises Schleswig-Flensburg durch persönliche Gespräche und Ortsbesichtigung überprüft.

Wie kann ich mich qualifizieren lassen?

Der Kreis Schleswig-Flensburg bietet regelmäßig einen Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson nach dem Qualitätshandbuch (QHB) des Bundesverbandes für Kindertagespflege an.

Folgende Themenbereiche werden in der Qualifizierung behandelt:

  • Frühpädagogik
  • Aufbau einer Kindertagespflegestelle und Entwicklung eines Businessplans
  • Eigene Kompetenzen entwickeln und reflektieren

Zum Abschluss eines jeden Qualifizierungskurses findet eine Lernergebnisfeststellung statt. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die angehenden Kindertagespflegepersonen das bundesweit gültige Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege mit dem Titel „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“.

Bei Interesse können Sie uns gerne ansprechen.

Was muss ich über die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wissen?

Kindertagespflegepersonen sind selbständig tätige Personen, d. h. sie schließen einen privatrechtrechtlichen Vertrag über die Betreuung des Kindes mit den Eltern ab.
Der Kreis Schleswig-Flensburg fördert die Kindertagespflege auf Grundlage der ab 01.01.2022 in Kraft getretenen Satzung zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege (Kindertagespflegesatzung Schleswig-Flensburg).

Die Förderung der Kindertagespflege umfasst

  • die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson,
  • die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Kindertagespflegeperson und
  • die Gewährung der laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.

Wird für ein Kind eine Förderung in Kindertagespflege durch den Kreis Schleswig-Flensburg ausgesprochen, so erhält die Kindertagespflegeperson während des Förderzeitraums eine laufende Geldleistung, die die folgenden Bestandteile umfasst:

  • einen Geldbetrag zur Anerkennung der Förderleistung der Kindertagespflegeperson am Kind zuzüglich der Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen,
  • die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung,
  • die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Altersversicherung der Kindertagespflegeperson sowie
  • die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Die Höhe des Geldbetrages zur Anerkennung der Förderleistung im Kreis Schleswig-Flensburg ist abhängig von der Qualifizierungsstufe der Kindertagespflegeperson.

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