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Anregung einer Betreuung

Den Antrag auf Einrichtung einer Betreuung können Betroffene selbst oder jede andere Person (Angehörige, Ärzt*innen, Nachbar*innen usw.) stellen.

Auch Behörden können dem Gericht Umstände mitteilen, die die Einrichtung einer Betreuung notwendig machen.  

Die Betreuung ist an dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht anzuregen.

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