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Auswahl der Betreuer*innen

Grundsätzlich sind die Wünsche der betroffenen Person bei der Auswahl zu berücksichtigen.

In der Regel wird eine ehrenamtliche Betreuungsperson aus dem sozialen Umfeld (zum Beispiel Familienangehörige, Freund*innen) zum*zur Betreuer*in bestellt, wenn dies dem Wunsch der Betroffenen entspricht und die Person geeignet ist, die Aufgabe zu übernehmen.

Je nach Regelungsbedarf kommen aber auch andere ehrenamtliche Betreuer*innen, Vereinsbetreuer*innen oder selbständige Berufsbetreuer*innen in Frage.

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