Aufgaben der Betreuer*innen
DIe Betreuungsperson vertritt die betroffene Person in den vom Gericht angeordneten Aufgabenkreisen.
Sie ist gesetzlich verpflichtet, einen persönlichen Kontakt zur betreuten Person zu halten und deren Wünsche und ihren Willen zu beachten. Wichtige Entscheidungen sollen die Betreuungspersonen, soweit möglich, mit den Betroffenen besprechen. Alle Entscheidungen sind zum Wohl der Betroffenen zu treffen!
Maßnahmen, die in besonderem Maße einen Eingriff in die Rechte der Betroffenen darstellen, müssen Betreuungspersonen sich gerichtlich genehmigen lassen. Dazu gehören zum Beispiel die Kündigung von Wohnraum, risikoreiche Heilbehandlungen und freiheitsentziehende Maßnahmen.
Über ihre Tätigkeit muss die Betreuungsperson in regelmäßigen Abständen Rechenschaft bei Gericht ablegen.