Vorsorgemöglichkeiten
Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind Möglichkeiten zur Wahrung der Selbstbestimmung für den Fall, dass eine eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit eintritt.
Gerade ältere Menschen wollen oft sicherstellen, dass ihre persönlichen Angelegenheiten auch dann in ihrem Sinne geregelt werden, wenn sie hierzu nicht mehr in der Lage sind.
Vorsorge ist aber nicht nur für ältere Menschen ein Thema, auch jüngere Menschen (ab Volljährigkeit) sollten für den Fall der Fälle die geeigneten Regelungen getroffen haben.
Jede*r von uns kann durch einen Unfall, durch Krankheit oder Behinderung in die Lage geraten, die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Nicht automatisch können sich Ehegatt*innen untereinander gesetzlich vertreten oder Eltern für ihre erwachsenen Kinder oder diese für ihre Eltern einspringen. Dies ist nur möglich, wenn zuvor entsprechende Vollmachten erteilt wurden.