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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen einer vollmachtgebenden Person und einer Vertrauensperson (Vollmachtnehmer*in). 

Durch sie kann die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ganz oder teilweise vermieden werden, wenn diese präzise erstellt wurde und alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten erfasst. Die vollmachtnehmende Person wird durch dieses Dokument in die Lage versetzt, die vollmachtgebende Person in den übertragenen Aufgabenkreisen rechtsverbindlich zu vertreten.  

Für die Erstellung der Vollmacht ist keine konkrete Form vorgeschrieben. Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist aber eine schriftliche Abfassung notwendig. Beachten sollten Sie, dass eine Vollmacht nur so lange erteilt werden kann, wie die vollmachtgebende Person den Sinn der Vollmacht und ihre Rechtsfolgen erfassen kann.

Ebenfalls nicht vorgeschrieben ist, die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift der Vollmachtgebenden auf der Vollmacht. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen, empfehlen wir diesen Schritt aber ausdrücklich.

Öffentliche Beglaubigungen auf Vorsorgevollmachten dürfen Notar*innen und berechtigte Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde vornehmen. Die Betreuungsbehörde erhebt dafür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von zehn Euro.

Muster:

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