Patient*innenverfügung
Die Patient*innenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der jede volljährige und einwilligungsfähige Person im Voraus festlegen kann, ob sie in ärztliche und vor allem in intensivmedizinische Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehen, einwilligt oder diese untersagt.
Mit einer Patient*innenverfügung können sowohl Festlegungen für Maßnahmen zur Lebenserhaltung als auch solche für deren Unterlassung oder deren Abbruch festgelegt werden.
Treffen die Festlegungen nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, sind ergänzende Schilderungen zu den persönlichen Wertvorstellungen hilfreich, um im Bedarfsfall den mutmaßlichen Willen der betroffenen Person und ihre Behandlungswünsche ermitteln zu können.
Wir empfehlen die Patient*innenverfügung mit der*dem Ärztin*Arzt des Vertrauens zu besprechen. Eine Formulierungshilfe finden Sie hier.