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Wie wird man rechtliche*r Betreuer*in?

Der Kreis Schleswig-Flensburg ist ein Flächenkreis mit einer Größe von 2071 Quadratkilometern und ca. 200.000 Einwohner*innen. Die Betreuungsbehörde hat ihren Hauptsitz in Schleswig und ist mit einer Außenstelle in Flensburg vertreten. Bei der Stadt Flensburg ist eine eigene Betreuungsbehörde angesiedelt.

Für den Bereich des Kreises zuständig sind die Betreuungsgerichte in Flensburg und Schleswig.

Ehrenamtliche rechtliche Betreuung

Suchen Sie eine interessante und abwechslungsreiche ehrenamtliche Aufgabe und möchten Sie sich für andere Menschen einsetzen und ihnen Ihre Unterstützung anbieten?

Dann sprechen Sie uns oder die Mitarbeiter*innen der ortsansässigen Betreuungsvereine an! Wir freuen uns über aufgeschlossene, verantwortungsbewusste Persönlichkeiten, welche sich nach einer fundierten Vorbereitung ehrenamtlich engagieren möchten.

Die ortsansässigen Betreuungsvereine in Schleswig und Kropp sind ein wesentlicher Stützpfeiler in der Betreuungslandschaft. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur
• Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuer*innen,
• Einführung in ihre Aufgaben als rechtliche Betreuer*innen,
• Aus-, Fort- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Betreuer*innen,
• Beratung, Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer*innen
• Bereitstellung eines Forums zum Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuer*innen.

Des Weiteren informieren und beraten die Betreuungsvereine zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und unterstützen bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten. Hinzugekommen ist die Beratung von Bevollmächtigten. Auf der Betreuungsbehörde benennt der Betreuungsverein geeignete ehrenamtliche Betreuer*innen für die Übernahme von rechtlichen Betreuungen.

Beruflich geführte rechtliche Betreuung

Interessieren Sie sich für eine Tätigkeit als Berufsbetreuer*in im Kreis Schleswig-Flensburg?

Verfügen Sie über nutzbare Fachkenntnisse insbesondere aus den Bereichen Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Behindertenpädagogik, Psychologie, Medizin, Recht, Berufe aus Verwaltung und Betriebswirtschaft sowie aus Erzieher*innenberufen und pflegerische Berufe?
Bringen Sie eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung bzw. ein abgeschlossenes einschlägiges Studium an einer Fachhochschule oder einer Universität mit?
Haben Sie bereits Fortbildungen oder Studien speziell zum Thema Berufsbetreuung absolviert, begonnen oder Interesse daran (ab dem 01.01.2023 wird zusätzlich zu den beruflichen Voraussetzungen eine Sachkundeprüfung erforderlich sein)?
Wenn Sie zudem gern selbständig und eigenverantwortlich als Ihr eigener Chef arbeiten wollen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung als Berufsbetreuer*in bei der Betreuungsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg.

Da Berufsbetreuer*innen, die Betreuungen entgeltlich führen, dann zu bestellen sind, wenn keine geeigneten ehrenamtlichen Betreuer*innen zur Verfügung stehen, benötigen wir im Kreis immer mehrere Berufsbetreuer*innen. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, so dass wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und Ihnen weiteres Informationsmaterial zur Verfügung stellen können.

Wir bieten den Berufsbetreuer*innen unseres Kreises auch Austauschmöglichkeiten mit Berufskolleg*innen sowie der Betreuungsbehörde an, ebenso auch Fortbildungsmöglichkeiten.

Zum Selbstverständnis eines Berufsbetreuer*in gehört es, dass sie die Angelegenheiten der Betreuten unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts und der Wünsche der Betreuten zu besorgen haben, wie es deren Wohl entspricht. Es gehört zum Wohl der Betroffenen, im Rahmen der vorhandenen Fähigkeiten ihr Leben nach eigenen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten, auch wenn diese Wünsche und Vorstellungen den gesellschaftlich vorherrschenden Normen nicht entsprechen. Der*die Betreuer*in muss also zulassen können, dass der*die Betreute sein*ihr Leben nach anderen Vorstellungen und Grundsätzen gestaltet als man selbst oder die Allgemeinheit dies tut.

Nehmen Sie bei Interesse an dem Berufsbild gern Kontakt mit unserer Betreuungsbehörde auf.


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