Kita-Reform: Die Kommunen setzen die geseztlichen Vorgaben um und prüfen, welches zusätzliche Engagement angesichts der aktuellen finanziellen Lage vertretbar ist
Kita-Reform: Die Kommunen setzen die gesetzlichen Vorgaben um und prüfen in eigener Verantwortung, welches zusätzliche Engagement angesichts der aktuellen finanziellen Lage vertretbar ist
Angesichts der geplanten Verabschiedung weiterer Änderungen an der Kita-Reform durch den Landtag hat der Schleswig-Holsteinische Landkreistag (SHLKT) in Kiel auf fortbestehende Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Reform hingewiesen. „Das neue Finanzierungssystem muss am 1. Januar funktionieren“, so PD Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes der Kreise in Schleswig-Holstein. „Das erwarten Eltern, Träger und Kommunen zu Recht von der Landesregierung“.
Wie bereits in den Medien berichtet, weise die Kita-Datenbank immer noch Defizite auf. So sei es zum Beispiel nicht möglich, ein Kind in der Datenbank auf einer Warteliste für eine Einrichtung zu belassen, wenn dieses vorübergehend bei einer Tagespflegeperson betreut werde. „Wenn die Datenbank den Beteiligten keine praktikablen Funktionen an- bietet, werden wir sie nicht für die Nutzung gewinnen“, so Schulz. „Mit der flächendeckenden Nutzung der Datenbank durch alle Beteiligten steht und fällt der Erfolg der Reform“.
Ausdrücklich begrüßt der Landkreistag, dass die Regierungsfraktionen die kommunale Forderung aufgenommen haben, auch die Errichtung kleiner altersgemischter Gruppen zu ermöglichen. „Auf diese Weise können auch im ländlichen Raum, wo weniger Kinder betreut werden, wohnortnah Randzeitangebote ermöglicht werden.“, erläutert Schulz den Hintergrund der Initiative der Kreise.
Irritiert zeigt sich die Mitgliederversammlung des Landkreistags, die am 27. November mit großer Mehrheit und parteiübergreifend eine Resolution zur Kita-Reform beschlossen hat, darüber, dass von führenden Politikern der Regierungskoalition öffentlich Forderungen aufgestellt werden, die Kreise sollten sich im Rahmen freiwilliger Leistungen zusätzlich in der Finanzierung der Kindertagesbetreuung engagieren und dazu u. a. auf die Erschließung finanzieller Handlungsspielräume der Kreise im Zusammenhang mit der Reform des Finanzausgleichsgesetzes verweisen.
„DieBasisderNeuordnung der Kita-Finanzierung, an der wir konstruktiv mitgewirkt haben, ist das Standard- Qualitätskostenmodell zur Finanzierung der Betreuungseinrichtungen und der Tagespflegepersonen“, so der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Landrat des Kreises Ostholstein Reinhard Sager (CDU). „Ge- schäftsgrundlage der Reform war und ist, dass die kalkulierten Mittel ausreichen, um die Angebote in einer angemessenen Qualität bei gedeckelten Elternbeiträgen vorzuhalten“. Den Kreisen komme dabei die Aufgabe zu, nicht belegte Plätze in den Einrichtungen sowie die Geschwisterermäßigung und die so genannte Sozialstaffel zu finanzieren. „Weder im Bereich der Tagespflege noch bei der Ermäßigung für Geschwisterkinder sind die Kreise gehalten, über die ihnen im Gesetz zugewiesenen Aufgaben hinaus weitere Leistungen zu erbringen“, stellt der Vorsitzende klar. „Wenn die Landesregierung und die Regierungsfraktionen zu dem Ergebnis kommen, dass die von ihnen gemachten Versprechungen gegenüber Eltern und Einrichtungsträgern nicht ausreichend finanziert werden können, ist es Aufgabe des Landes, hier unter Beachtung des Konnexitätsprinzips inhaltlich nachzusteuern.“, erklärt Reinhard Sager.
Ingo Degner, stellvertretender Vorsitzender des SHLKT und Kreistagsabgeordneter im Kreis Schleswig-Flensburg (SPD), ergänzt: „Etwaige Mehreinnahmen der Kreise aus dem kommunalen Finanzausgleich sind nicht für die Finanzierung von vom Land gewünschten zusätzlichen Leistungen gedacht, sondern werden dringend zur Absicherung der auch in Zukunft unterfinanzierten Bestandsaufgaben der Kreise benötigt, beispielsweise im Bildungsbereich, beim ÖPNV und bei Straßenbau und -unterhaltung“.
Das neue Kita-Finanzierungssystem muss nach Auffassung
des Landkreistages in den nächsten Jahren in all seinen Wirkungen zunächst beobachtet werden. „Dazu haben Land, Kommunen,
Träger, Eltern und Tagespflegepersonen einen Evaluationsprozess vereinbart, der im Gesetz näher definiert ist und bis 2024 abgeschlossen sein wird“, erteilt Schulz Forderungen nach vorzeitigen Anpassungen eine klare Absage. In jedem Fall gelte: Welche kommunalpolitischen Schwerpunkte – im Bereich Kita oder darüber hinaus – gesetzt werden, bleibe originäre Aufgabe und Verantwortung der Kreistage vor Ort.
Die Kreisverwaltungen hätten sich gut auf die Umsetzung der Reform vorbereitet und seien gut aufgestellt: „Von uns aus kann es losgehen“, sagt Reinhard Sager. Der Landkreistag fordert auch die übrigen Beteiligten auf, jetzt konstruktiv auf ein Gelingen hinzuwirken. „Die Kita-Reform ist eines der größten politischen Projekte der Jamaika- Koalition“, so Sager abschließend. „Letztlich sind der Ministerpräsident und der Sozialminister politisch für einen Erfolg der Reform verantwortlich“. Dazu müssten jetzt ausstehende Nacharbeiten kurzfristig abgeschlossen, das ständige Herumdoktern an Reformbestandteilen beendet und die Umsetzung zur Chefsache gemacht werden.
Der Mitgliederversammlung des Landkreistages gehören die elf Kreispräsidentinnen und Kreispräsidenten, die Landrätin und Landräte der elf Kreise sowie weitere 39 Kreistagsmitglieder an. Die am 27. November verabschiedete Re- solution befasst sich neben der Kita-Reform mit der aktuellen Finanzsituation und den Corona-Folgen für die Kreishaushalte und bekräftigt die Forderung des Landkreistages nach weiterer finanzieller Unterstützung für den ÖPNV (dazu Pressemitteilung 9/2020 vom 27.11.2020). Die Resolution ist dieser Pressemitteilung in der Anlage beigefügt.
Zur Resolution kommen Sie hier.
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