Fachdienst 2-150 Kommunalaufsicht und Wahlen
Der Fachdienst Kommunalaufsicht und Wahlen übt die Aufsicht darüber aus, dass die Städte unter 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Ämter, Gemeinden und Zweckverbände im Kreis Schleswig-Flensburg ihre Selbstverwaltungsaufgaben rechtmäßig erfüllen. Beratung und Unterstützung der genannten Körperschaften stehen im Vordergrund der Tätigkeit. Außerdem überwacht der Fachdienst bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts die Erfüllung des Stiftungszwecks und die ordnungsgemäße Verwendung der Erträge.
Wenn die Wahlberechtigten aufgerufen sind, das Europäische Parlament, den Bundestag, den Landtag oder die Kommunalvertretungen neu zu wählen, dann haben die Mitarbeiter des FD Kommunalaufsicht und Wahlen dafür zu sorgen, dass die Vorbereitungen und die Durchführung der Wahlen, insbesondere die Ermittlung der Ergebnisse, reibungslos funktionieren.
Leitung: