Sachgebiet 5-502.1 Eingliederungshilfe Teilhabemanagement
Das Sachgebiet Teilhabemanagement ist für die Bedarfsfeststellung und Ausgestaltung der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Teil 2 des Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) für erwachsene Menschen mit Behinderungen zuständig.
Die Mitarbeiter:innen des Teilhabemanagements beraten und begleiten jeden Antragsstellenden persönlich und individuell auf dem Weg zur Hilfegewährung und darüber hinaus.
Das Verfahren gliedert sich dabei in fünf Schritte:
- Kontaktaufnahme mit Sachgebiet wegen möglicher Hilfebedarfe
- Erstberatung
- Bedarfsermittlung
- Erstellung eines Gesamt-/Teilhabeplanes inklusive einer Zielvereinbarung
- Regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der gewährten Hilfe
Die Leistungen der Eingliederungshilfe reichen von einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer Tagesförderstätte über die Unterbringung und Betreuung in besonderen Wohnformen, die Unterstützung durch Assistenzkräfte im eigenen Wohnraum, die Gewährung von Schulbegleitungen bis hin zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln.