Sachgebiet 5-504.2 Soziales - gesetzliche Anspruchsüberprüfung
Es kann Sozialhilfe gewährt werden. Hierfür muss die Antragsteller*in ihre Ansprüche fordern. Manchmal kommt es zu Fällen, in denen der Sozialhilfeträger Ansprüche übernimmt. Der Sozialhilfeträger versucht dann, die Ansprüche durchzusetzen.
Beispiele:
- Wenn der Sozialhilfeträger den Anspruch für den Unterhalt übernommen hat, prüft er die Personen, die Unterhalt zahlen müssen. Die Höhe des Unterhaltes hängt unter anderem vom Gehalt und Eigentum der Person ab, die Unterhalt zahlen muss. Wenn es nötig ist, muss ein Gericht entscheiden.
- Der Sozialhilfeträger kann Ansprüche aus Verträgen übertragen bekommen, wie zum Beispiel ein Wohnrecht. Dann prüft er und versucht, die Ansprüche umzusetzen.
- Wenn die Hilfeempfänger*in zu arm wird, können Geschenke zurückgefordert werden.
- Es kann bei Schulden geholfen werden.
- Es kann geholfen werden, wenn es um Erbe geht
- Ansprüche werden geprüft, wenn jemand Schadensersatz zahlen müsste