Altlastensanierung am Wikingeck - Kreis Schleswig-Flensburg appelliert an Bund, Land und Stadt für eine zeitnahe und nachhaltige Lösung
Schleswig, 5. Dez. 2019, 13.30 Uhr – Das vom Kreis Schleswig-Flensburg beauftragte Rechtsgutachten zur Sanierung des mit Altlasten belegten Wikingecks liegt nun vor. Danach empfiehlt der Gutachter eine vollständige Dekontamination des betroffenen Geländes. Diese beinhaltet den Austausch des verunreinigten Bodens sowie der belasteten Schlei-Sedimente. Hierdurch wird nach seiner fachlichen Einschätzung das eigentliche Sanierungsziel – die Schaffung eines Zustandes „nachhaltiger bodenschutzrechtlicher Unbedenklichkeit“ – erreicht. Die Kosten hierfür schätzt das dem Rechtsgutachten zugrundeliegende Sanierungs-Fachgutachten auf mehr als 14 Millionen Euro. Auf dem Gelände befand sich ehemals eine Dachpappenfabrik. In der Nähe hat die Stadt Schleswig früher ein Gaswerk betrieben, dessen teerhaltige Reststoffe in der Dachpappenfabrik verarbeitet wurden.
„Die Stadt Schleswig und der Kreis Schleswig-Flensburg betrachten die Sanierung des Altlasten-Standorts Wikingeck als gemeinsame Herausforderung. Hier fungiert die Stadt als Zustandsstörerin und der Kreis als untere Bodenschutzbehörde“, sagt Dr. Wolfgang Buschmann, Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg. Für Verwunderung sorgt derweil das Verhalten des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums. Dieses hatte in der zurückliegenden Woche (Mittwoch, 27. November 2019) erklärt, dass entgegen der Grundbucheintragung nicht mehr das Land, sondern vielmehr der Bund Eigentümer von betroffenen Flächen in der Schlei sei. Mit einer Grundbuchänderung von Donnerstag, 28. November 2019, ist damit formal der Bund und nicht mehr das Land als verantwortlicher Zustandsstörer zu betrachten. „Für die untere Bodenschutzbehörde ist es nicht von Belang, ob sie das Land oder den Bund in die Mitverantwortung als Eigentümer nehmen kann. In der öffentlichen Wahrnehmung mag der plötzliche formalrechtliche Rückzug des Landes indes irritierend wirken. Der Umwelt wird durch eine solche Grundbuchänderung nicht geholfen“, so Landrat Dr. Buschmann weiter.
Aus Sicht des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Schleswig ist eine sehr zeitnahe, nachhaltige Sanierung der einzig sinnvolle Weg. Die Stadt ist als Eigentümerin belasteter Grundstücke verantwortlich. Auf den städtischen Grundstücken befindet sich der größte Anteil der Gesamt-Schadstoffmasse. Der Kreis wird daher die Stadt als Hauptverantwortliche in Anspruch nehmen.
„Wir als Kreis bieten uns aber an, bei der Kostenfrage moderierend und zielführend zu unterstützen, um langjährige gerichtliche Verhandlungen zu vermeiden. Die Stadt Schleswig wird dies alleine nicht leisten können.“, betont Landrat Dr. Wolfgang Buschmann.
Unter Moderation des Kreises wird Landrat Dr. Wolfgang Buschmann daher in zügige Verhandlungen mit Bund, Land und Stadt eintreten. Hierdurch soll die auch in jüngerer Vergangenheit stattgefundene Finanzierungsdiskussion zu einem guten Ende geführt werden.
Weitere betroffene Grundstückseigentümer wurden gestern (Mittwoch, 4. Dezember 2019) über die rechtliche Situation und Kostenfolgen sowie das weitere Vorgehen in einer Informationsveranstaltung informiert. Die Stadt Schleswig soll unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Vorgaben einen Sanierungsplan aufstellen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen lassen. Anschließend werden die Sanierungsarbeiten ausgeschrieben. Mit einem Beginn der Sanierungsarbeiten ist daher frühestens in zwei Jahren (Frühjahr 2022) zu rechnen.
Die Stadt Schleswig und der Kreis Schleswig-Flensburg setzen bei der Altlastensanierung am Wikingeck auf ein transparentes Vorgehen und eine aktive Information der Bürger (m/w/d). Interessierte können sich über den Projektfortschritt im Internet unter www.schleswig-flensburg.de/wikingeck informieren. Dort stehen nach einer datenschutzrechtlichen Überprüfung und ggf. Schwärzung personenbezogener Angaben auch das Rechtsgutachten und die Machbarkeitsstudie mit der Sanierungsuntersuchung zum Download bereit.
Wikingeck: Rechtsgutachten [PDF: 5,8 MB]
Chronologie Wikingeck [PDF: 113 kB]
Hintergrundinformationen
Das Wikingeck liegt auf einer Landzunge am westlichen Ende der Schlei. Das konkret betroffene Areal umfasst rund 6.110 Quadratmeter Landfläche und ca. 3.400 Quadratmeter Wasserfläche. Bis zum Beginn der 1950er Jahre wurde die Fläche industriell genutzt. Dort befanden sich die Dachpappenfabrik Erichsen & Menge und angrenzend das ehemalige Gaswerk der Stadt Schleswig.
Von den Sanierungsmaßnahmen betroffen sind insbesondere vier private Grundstückeigentümer sowie die Stadt Schleswig und aktuell der Bund. Vom Kreis Schleswig-Flensburg in Auftrag gegebene, systematischen Altlastenuntersuchungen des Areals zeigen erhebliche Verunreinigungen des Untergrundes durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX). Die Schadensbereiche reichen bis in das oberflächennahe Grundwasser.
Als untere Bodenschutzbehörde hat der Kreis Schleswig-Flensburg bereits umfassende Nutzungseinschränkungen für das betroffene Gebiet empfohlen. Zudem fällt dem Kreis nun die Aufgabe zu, für die nachhaltige Beseitigung der Schadstoffe mittels einer sachgerecht durchgeführten Sanierung durch die Störer Sorge zu tragen.
Fragen und Antworten
Welche Altlasten wurden auf dem betroffenen Areal am Wikingeck gefunden?
Im Zuge der früheren industriellen Nutzung des Wikingecks durch die Dachpappenfabrik Erichsen & Menge und das angrenzende Gaswerk der Stadt Schleswig sind gaswerks- und teertypische Schadstoffe in den Untergrund gelangt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um chemische Verbindungen wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), BTEX-aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole) sowie Cyanide und Phenole. Diese Schadstoffe weisen gemäß Experteneinschätzung u.a. krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende und toxische Eigenschaften auf. Sie wurden einerseits im Boden und im oberflächennahen Grundwasser gefunden. Andererseits konnten sie im ufernahen Wasser und im Sohlsubstrat der benachbarten Schlei nachgewiesen werden.
Welche Maßnahmen hat der Kreis Schleswig-Flensburg in dieser Sache bereits veranlasst?
Nach ersten Hinweisen auf eine mögliche Bodenverunreinigung am Wikingeck hat der Kreis Schleswig-Flensburg in Abstimmung mit der Stadt und der zuständigen Landesbehörde mehrfache Schutz- und Sicherungsmaßnahmen eingeleitet. Beispielsweise ist in den betroffenen Bereichen das Spielen von Kindern oder der Verzehr von dort angebautem Obst und Gemüse nicht zulässig. Hierdurch sollen mögliche negative Auswirkungen auf Menschen, Tiere und die Natur ausgeschlossen werden. Zudem beobachtet und dokumentiert der Kreis die Situation am Wikingeck seither kontinuierlich. Akute Gefahren für die Anwohner, Bürger und die Umwelt sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand von den festgestellten Verunreinigungen am Wikingeck zu keinem Zeitpunkt ausgegangen.
Wer trägt die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen am Wikingeck?
Die Kostenübernahme bei Altlastensanierungen ist im Bundes-Bodenschutzgesetz geregelt. Danach wird in der Regel der Verursacher („Handlungsstörer") herangezogen. Ist dieser nicht greifbar, kann stattdessen auf den Grundstückseigentümer als „Zustandsstörer“ zurückgegriffen werden. Im Fall des Wikingecks können weder die ehemaligen Betreiber der Dachpappenfabrik Erichsen & Menge noch deren Rechtsnachfolger sowie die des Gaswerks in Anspruch genommen werden. Eine mögliche Beteiligung der privaten Grundstückseigentümer muss durch die Stadt Schleswig noch geprüft werden. Angestrebt wird ein Finanzierungsmodell unter Beteiligung von Bund, Land, Kreis und Stadt.
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