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Welche Maßnahmen hat der Kreis Schleswig-Flensburg in dieser Sache bereits veranlasst?

Nach ersten Hinweisen auf eine mögliche Bodenverunreinigung am Wikingeck hat der Kreis Schleswig-Flensburg in Abstimmung mit der Stadt und der zuständigen Landesbehörde mehrfache Schutz- und Sicherungsmaßnahmen eingeleitet. Beispielsweise ist in den betroffenen Bereichen das Spielen von Kindern oder der Verzehr von dort angebautem Obst und Gemüse nicht zulässig. Hierdurch sollen mögliche negative Auswirkungen auf Menschen, Tiere und die Natur ausgeschlossen werden. Zudem beobachtet und dokumentiert der Kreis die Situation am Wikingeck seither kontinuierlich. Akute Gefahren für die Anwohner, Bürger und die Umwelt sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand von den festgestellten Verunreinigungen am Wikingeck zu keinem Zeitpunkt ausgegangen.

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