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Verkehrsleistung im Teilnetz West ab 01.07.2020

Die Rohde Verkehrsbetriebe (RVB) hatte Ende 2019 offenbart, dass sie die zugesicherte Leistung im Teilnetz West nicht zu den im Wettbewerb vereinbarten Konditionen erbringen kann. Daraufhin musste der Kreis die Verkehrsleistung zunächst mit einer sog. Notvergabe ab dem 01.01.2020 sichern. Nur die RVB hatte zu dem Zeitpunkt die erforderlichen Kapazitäten und bediente daher weiterhin das Teilnetz West für das erste Halbjahr 2020, allerdings zu höheren Konditionen.

Da die Genehmigungen bis zur Entscheidung des ursprünglichen Streits zwischen dem Kreis und den Verkehrsbetrieben Schleswig-Flensburg (VSF) jeweils nur für längstens ein halbes Jahr befristet vergeben werden können, stellten für die zweite Jahreshälfte 2020 neben der RVB auch die VSF einen Genehmigungsantrag, die VSF allerdings zu den ursprünglich vorgegebenen Konditionen. Der RVB wurde deshalb vom Kreis eine Absage und der VSF eine Zusage erteilt. Gegen diese Entscheidung hatte die RVB einstweiligen Rechtsschutz eingereicht und Klage erhoben.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat nun dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben. Damit wird die Verkehrsleistung über den 30.06.2020 hinaus weiter durch die RVB erbracht, jedoch nicht mehr auf Basis des Notvergabevertrages, sondern zu den ursprünglich zugesicherten Konditionen. Für die Fahrgäste wird sich somit zunächst nichts ändern.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes kam für den Kreis Schleswig-Flensburg überraschend. „Wir werden den Beschluss des Verwaltungsgerichtes sehr sorgfältig prüfen und behalten uns vor, dagegen beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.“, so Landrat Dr. Buschmann.

Das ÖPNV Netz West besteht aus rund 28 Linien. Sie decken das Fahrgebiet in den Gemeinden Handewitt, Harrislee, Medelby, Schafflund, Großenwiehe, Tarp und Eggebek ab.


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
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22.06.2020 
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