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Teilnetz West: OVG Schleswig bestätigt Einschätzung des Kreises

Seit gestern steht fest: Die Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg (VSF) können das Teilnetz West im Kreisgebiet ab dem 19.Dezember übernehmen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat gestern die Entscheidung des Kreises bestätigt, wonach die VSF eine einstweilige Erlaubnis zum Betrieb des Linienverkehrs im Teilnetz West erhalten. Auch ist es beabsichtigt, der VSF über den Zeitraum hinaus ab dem 1. Januar 2021 eine einstweilige Erlaubnis zum Betreiben des Busverkehrs im Teilnetz West zu erteilen.

„Wir sind mit dem Beschluss des OVG in unserer Einschätzung und Entscheidung zur Auswahl des Busbetreibers im Teilnetz West voll bestätigt worden. Jetzt gilt es, gemeinsam mit der VSF schnell zu einem verlässlichen Busverkehr in diesem Teilnetz zu kommen. Wir erhoffen uns auch mit diesem Beschluss, Klarheit im Hauptsacheverfahren zur langfristigen Auswahl des Busbetreibers zu erreichen“, führt Landrat Dr. Buschmann aus. Das Hauptsacheverfahren wird am 13. November beim Verwaltungsgericht Schleswig verhandelt.

Der gestrige Beschluss beendet das von der Firma Rhode verfolgte vorläufige Rechtschutzverfahren. Mit dem Beschluss ist endgültig festgestellt, dass die Entscheidung des Kreises, der VSF die einstweilige Beförderungserlaubnis im Teilnetz West zu erteilen, rechtmäßig war. Der VSF ist bis zum 19. Dezember Zeit gegeben, die Beförderungsverkehre zu organisieren.


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
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22.10.2020 
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