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Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Seit dem letzten Wochenende wurde die Geflügelpest bei mehreren Wildvögeln in Schleswig Holstein an der Westküste festgestellt.

Mittlerweile sind dort viele Vögel verendet aufgefunden worden.

Beim Fund von vermehrt anzutreffenden toten Wildvögeln, vor allem Wasser- und Greifvögeln, im Kreis Schleswig-Flensburg oder der Stadt Flensburg ist das Kreisveterinäramt in Schleswig oder auch das zuständige Ordnungsamt zu informieren.

Für offensichtlich verunglückte (z. B. überfahrene) Vögel bedarf es keiner Meldungen.

Der für den Kreis Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg zuständige Leiter des Kreisveterinäramtes Dr. Volker Jaritz weist darauf hin, dass beim Fund von toten Vögeln die Kadaver nicht anzufassen sind.

Die bereits im Seuchengeschehen 2016/2017 nachgewiesenen Geflügelpestviren der Subtypen H5N8, H5N5 und der in 2018 festgestellte Subtyp H5N6 stellen vor allem eine Gefahr für Vögel und die Hausgeflügelbestände dar.

Es wurden hier keine Infektionen von Menschen beobachtet.

Dr. Jaritz weist eindringlich darauf hin, dass die Geflügelhalter die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um einen Eintrag in die Hausgeflügelbestände zu vermeiden.

Die Geflügelpest stellt eine große Gefahr für viele Hausgeflügelbestände dar. Sie ist weltweit als bekämpfungspflichtige Tierseuche gelistet. Die Geflügelpest ist eine schwerwiegende Erkrankung mit teils hohen Tierverlusten innerhalb kürzester Zeit. Neben dem Leid der Tiere kann sie auch zu großen wirtschaftlichen Schäden bei Geflügelhaltern führen.

04.11.2020 
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