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Teilnetz West: Verwaltungsgerichtsurteil im Hauptsacheverfahren

Als Ergebnis der heutigen Verhandlung zur Klage der Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg (VSF) gegen die Erteilung von langfristigen Liniengenehmigungen für das Teilnetz West durch den Kreis an die Firma Rohde hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht geurteilt, dass der ursprüngliche Bescheid des Kreises an die Firma Rohde aufgehoben wird. Daraus folgt, dass die VSF die Genehmigungen im Teilnetz West langfristig erhält.

Damit wurde die erst kürzlich getroffene Entscheidung des Kreises, der Firma Rohde die ursprüngliche Genehmigung zu entziehen und der VSF zu erteilen, bestätigt. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat allerdings auch festgestellt, dass die ursprünglich erteilte Ablehnung des Antrags der VSF aus Dezember 2017 von Beginn an rechtswidrig gewesen sein soll. „Grundsätzlich ist es erfreulich, dass das Gericht den Betreiberwechsel bestätigt. Es irritiert jedoch, dass die ursprüngliche Entscheidung falsch gewesen sein soll, da zum damaligen Zeitpunkt für den Kreis die Antragsauslegung nicht anders hätte ausfallen können und auch nicht erkennbar war, dass die Firma Rohde das im Antrag dargestellte Verkehrsangebot wirtschaftlich nicht wird leisten können", kommentiert Landrat Dr. Wolfgang Buschmann das Urteil. „Wir müssen nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und sorgfältig prüfen, wie damit umzugehen sein wird“, erklärt der Landrat.


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
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13.11.2020 
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