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Was bedeutet »erleichterter Zugang« zu den SGB II-Leistungen?
Mit dem so genannten Sozialschutzpaket soll eine möglichst schnelle Hilfe gewährleistet werden. Daher wurde die Vermögensprüfung vereinfacht sowie die Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ausgesetzt.
Zu prüfen ist jedoch weiterhin die Hilfebedürftigkeit.