Warum weichen die Antragsvordrucke der Agentur für Arbeit und des Kreises Schleswig-Flensburg insbesondere im Umfang voneinander ab?
Der Antragsvordruck des Kreises Schleswig-Flensburg ist sozusagen als „All-In Paket“ anzusehen. Die Bundesagentur für Arbeit fordert zu dem vereinfachten Antrag weitere Anlagen vom Kund*innen an (zum Beispiel Anlagen WEP, KI, SV, KDU, EK, VM. etc). Diese sind dann zusätzlich zum 5-seitigem Neuantrag jedes Mal erneut mit Namen, Anschrift, BG-Nummer usw. auszufüllen. Beim Kreis Schleswig-Flensburg hat die Kund*in hier eine Zeitersparnis, da alle notwendigen Informationen in dem Antragsformular abgefragt werden. Sollte etwas einmal nicht zutreffen reicht ein Kreuz, wie zum Beispiel bei „kein Einkommen“.
Ebenso wie beim Antragsverfahren der Bundesagentur für Arbeit sind jedoch zu der selbständigen Tätigkeit weitere Vordrucke auszufüllen (Zusatzerklärung Einkommensprognose, Zusatzerklärung Selbständige).
Hilfreich ist es daher für Sie und uns, wenn Sie sich vor Antragstellung schon einmal telefonisch mit uns in Verbindung setzten, damit Ihnen die Antragsunterlagen so passgenau wie möglich übersandt werden können. Ihre Ansprechpartner*in finden Sie ebenfalls auf dieser Internetseite.