Warum muss ich meine Kontoauszüge und die meiner Familie einreichen?
Ihre Angabe, dass Sie und die weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft über kein erhebliches Vermögen verfügen, wird grundsätzlich ohne weitere Prüfung akzeptiert.
Allerdings sind die von Ihnen gemachten Angaben, zum Beispiel zum Einkommen, zu belegen. Zudem wird geprüft, ob und inwieweit andere Behörden oder Dritte finanzielle Unterstützung leisten müssen.
Aus diesen Gründen ist es notwendig, dass Sie alle Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen. Sie sind verpflichtet, die Kontoauszüge im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten vorzulegen.