Muss ich Originale Kontoauszüge einreichen? Bekomme ich sie zurück?
Es ist im Regelfall ausreichend, Kopien einzureichen. Sollte im Einzelfall die Vorlage einer Original-Unterlage notwendig sein, werden Sie hierzu entsprechend aufgefordert.
Sie haben jedoch auch grundsätzlich die Möglichkeit, Originale einzureichen. Diese werden dann ggf. kopiert und zur Akte genommen. Die Originale erhalten Sie zurück. Im Fall der Übersendung von Originalen ist es jedoch hilfreich, wenn Sie eine Notiz mit übersenden, dass es sich um Originale handelt, die zurück gesandt werden sollen. Nicht immer sind Originale als solche ohne weiteres zu erkennen.