Werde ich als Selbständiger sofort zur Aufnahme einer anderen Tätigkeit aufgefordert?
Solo-Selbständige, anders als die anderen Bezieher von SGB II-Grundsicherungsleistungen, müssen sich zunächst nicht der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stellen. Eine Vermittlung in eine andere Tätigkeit (zur Vermeidung von SGB II-Leistungsansprüchen) wird durch das Jobcenter während der Geltung des Sozialschutzpaketes nicht vorgenommen und auch nicht angestrebt. Die Vermittlung in Arbeit kann von den betroffenen Personen jedoch selbst gewünscht werden.