Kreis Schleswig-Flensburg
Spielt das Einkommen meiner Partner*in eine Rolle?
Wenn Sie mit Ihrer Partner*in und/oder Kindern zusammenleben, bilden Sie eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall wird das Einkommen aller Personen bei der Berechnung der Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II einbezogen.