Muss ich die Leistungen im Nachhinein zurückzahlen?
Die Bewilligung der Leistungen erfolgt aufgrund der unklaren Höhe des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit und/oder schwankendem Einkommens aus sozialversicherungspflichtiger/geringfügiger Beschäftigung vorläufig für 6 Monate. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 beginnen, erfolgt die abschließende Entscheidung über Ihren Leistungsanspruch nur auf Antrag.
Stellen Sie den Antrag formlos zeitnah nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes und fügen diesem die für die Einkommensermittlung erforderlichen Unterlagen bei. Gerne teilen wir Ihnen bei Bedarf mit, welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden. Sollte ihr tatsächliches Einkommen im Bewilligungszeitraum schließlich höher ausgefallen sein, als prognostiziert, sind die überzahlten Leistungen zu erstatten. Sofern es geringer ausgefallen ist, werden Leistungen nachgezahlt.