Wird der Leistungsanspruch monatsweise ermittelt?
Nein, anhand der vorgelegten Prognose bzw. der Abrechnungsunterlagen wird das im Bewilligungszeitraum erwartete/erzielte Gesamteinkommen (alle im Bewilligungszeitraum zufließenden/zugeflossenen Betriebseinnahmen anzüglich der tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben) durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum (6 Monate) geteilt (Durchschnitt) und jeden Monat ein Teil (1/6) als Einkommen im Rahmen der Leistungsberechnung berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sie mit den Einnahmen aus umsatzstärkeren Monaten so wirtschaften müssen, dass Sie Verluste aus umsatzschwächeren Monaten auffangen können.