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Datum: 09.01.2025

Geflügelpest-Nachweis in einer Haltung im Kreis Schleswig-Flensburg

In der Gemeinde Mohrkirch im Kreis Schleswig-Flensburg hat das Veterinäramt des Kreises Schleswig-Flensburg am 07.01.2025 in einer kleineren Geflügelhaltung den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest des hochpathogenen Subtyps H5N1 festgestellt.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Verdacht am 08.01.2025 bestätigt. Die Infektion war in einer Hobbyhaltung mit 31 Hühnern und Enten ausgebrochen, von denen einige bereits verendet waren. Der Rest wurde unter Aufsicht von Mitarbeitern des Kreisveterinäramtes tierärztlich eingeschläfert.

Da es sich um einen geflügelhaltenden Kleinbetrieb handelt, hat das Veterinäramt nach Aussage des leitenden Kreisveterinärdirektors Dr. Volker Jaritz auf die Einrichtung von Sperrzonen mit entsprechenden Restriktionen verzichtet. Diese Möglichkeit sieht das EU-Recht seit 2023 vor.

Es ist laut Dr. Jaritz wahrscheinlich, dass die Infektion aus der Wildvogelpopulation in den Bestand hineingetragen wurde. Insofern weist Dr. Jaritz die Geflügelhalter darauf hin, die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und empfiehlt dringend, in den wildvogelstarken Regionen nicht nur entlang der Ostseeküste das Geflügel aufzustallen. Weitere Einzelheiten sind der am 11. Dezember 2024 vom Landwirtschaftsministerium in Kiel erlassenen Allgemeinverfügung zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu entnehmen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, ist eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem nahezu ganzjährig anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen. Beim Hausgeflügel handelt es sich in Mohrkirch um den zweiten Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein seit Herbst/Winter 2024/25.

Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen.



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