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Impfsprechstunde

Sie benötigen eine bestimmte Impfung oder planen eine Reise? Sie möchten wissen, welche Impfungen für Sie empfohlen sind oder wieder aufgefrischt werden sollten? 

Der Fachdienst Gesundheit bietet eine regelmäßige Impfsprechstunde an:

  • donnerstags von 14:00 – 17:00 Uhr
  • freitags von 8:00 - 9:30 Uhr

Bitte beachten Sie: Beratungen und Impfungen vor Ort im Gesundheitsamt sind nur mit einem Termin möglich.

Wenn Sie zunächst nur eine Beratung benötigen, ist das natürlich auch telefonisch möglich. Im Anschluss kann dann bei Bedarf direkt ein Termin für eine Impfung vereinbart werden.

Für eine Terminanfrage zur Beratung oder Impfung nutzen Sie bitte bevorzugt diesen Link: Termin vereinbaren
Alternativ können Sie auch direkt Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnehmen. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite. 

Für die Impfung von Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahre ist die Anwesenheit und Einverständniserklärung eines Erziehungeberechtigten notwendig.  

Welche Impfungen kann ich im Fachdienst Gesundheit erhalten?

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Möglichkeiten einer Impfung gegen COVID-19 (Corona) oder Mpox (Affenpocken) weiter unten auf dieser Seite.

Prinzipiell können Sie im Fachdienst Gesundheit mit jedem in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft werden. Bestimmte Impfstoffe sind in der Regel im Gesundheitsamt vorrätig. Für andere Impfstoffe müsste dieser zuerst über eine Apotheke beschafft und zum Impftermin mitgebracht werden. Das Gesundheitsamt Schleswig-Flensburg ist eine zugelassene Gelbfieber-Impfstelle. 

Diese Impfstoffe sind in der Regel vorrätig und könnten direkt vor Ort geimpft werden:

1. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO

  • Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung (Polio) als Kombinationsimpfung
  • Masern , Mumps, Röteln als Kombinationsimpfung
  • Gürtelrose (Herpes Zoster)
  • Grippe (Influenza) während der Grippesaison
  • RSV ab dem 60. Lebensjahr

2. Reiseimpfungen

  • Denguefieber
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A
  • Japanische Enzephalitis
  • Meningokokken ACWY
  • Tollwut
  • Typhus

Alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen können Sie auch in Ihrer haus- oder kinderärztlichen Praxis erhalten. Reiseimpfungen werden eventuell nicht in allen Praxen angeboten. Sprechen Sie dazu einfach Ihr Praxis Team an.

Welche Kosten fallen bei einer Impfung an?

Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen sind eine Kassenleistung und deshalb kostenlos. Für Reiseimpfungen, die im Gesundheitsamt durchgeführt werden, erhalten Sie eine Rechnung.

Bei Reiseimpfungen ist die Übernahme der Kosten eine freiwillige Leistung der Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich hierzu rechtzeitig bei Ihrer Krankenversicherung. 

Bei einer Kostenübernahme erfolgt die Abrechnung in aller Regel über Kostenerstattung. Das heißt, Versicherte reichen die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen die Kosten dann zurückerstattet. 

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben eventuell einen Anspruch auf Leistungen für Reiseimpfungen, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist. Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, ob die Versicherten zusätzlich entsprechende Ansprüche gegen andere Kostenträger (z. B. den Arbeitgeber) haben.

Weitere Informationen zu Reiseimpfungen inklusive der möglichen Kosten finden Sie auch hier: Reiseimpfungen.

Warum sollte ich mich gegen »seltene« Krankheiten impfen?

Wer sich impfen lässt, schütz sowohl sich selbst als auch die Menschen in seiner Umgebung.

Viele Infektionskrankheiten sind deshalb „selten“ geworden, weil durch Impfprogramme eine hohe Immunität in der Bevölkerung geschaffen wurde. Ohne  das Risiko einer zum Teil lebensbedrohlichen Infektion mit den akuten Komplikationen oder den möglichen Langzeitfolgen, wie sie z.B. bei Infektionen mit Meningokokken, Masern oder Kinderlähmung möglich sind.

Die Krankheitserreger sind aber weiterhin in der Umwelt vorhanden. Bei einem nachlassenden Impfschutz kommt es zu gehäuften Ansteckungen und Ausbrüchen. Die Gefahr z.B. einer Tetanusinfektion kann bei Verletzungen immer gegeben sein.
Auch hierzulande selten gewordene, aber gefährliche Erkrankungen wie z.B. Kinderlähmung (Polio) oder Diphtherie könnten sich schnell wieder verbreiten, wenn keine ausreichende Immunität besteht. Regelmäßig kommt es auch in Deutschland zu Ausbrüchen der Masern, die alles andere als eine harmlose „Kinderkrankheit“ darstellen.

Impfungen sind eine der wichtigsten und effektivsten Vorsorgemaßnahmen der Medizin. Mit Medikamenten können Krankheiten behandelt und oft auch geheilt werden. Impfungen können verhindern, dass es überhaupt erst zu einer Erkrankung kommt. Durch die frühzeitige Impfung gegen Hepatits B und HPV (Humane Papillomaviren) können sogar bestimmte Krebserkrankungen verhindert werden.

Einige Krankheitserreger existieren tatsächlich nur beim Menschen und können nur auf bzw. in einem menschlichen Körper überleben und weitergegeben werden. Bei einer ausreichend hohen Impfquote könnten diese Krankheiten daher „ausgerottet“ (eliminiert) werden, wie es z.B. bei den Pocken durch die Pockenimpfung gelungen ist. Krankheiten, bei denen das aktuell durch eine die vorhandenen Impfstoffe möglich wäre, sind: Masern, Mumps, Röteln und Kinderlähmung (Polio).

Infektionskrankheiten stellen trotz der weltweiten Fortschritte in den Bereichen Medizin und Hygiene weiterhin eine der größten Bedrohungen der weltweiten Gesundheit dar, auch in Industrieländern. Für viele Infektionskrankheiten (v.a. Virusinfektionen) gibt es keine über eine rein symptomatische Therapie hinausgehenden Möglichkeiten der Behandlung und Antibiotikaresistenzen können die Behandlung bakterieller Infektionen erschweren.

Hinweise zur Impfung gegen COVID-19 (Corona)

Die Impfung gegen COVID-19 („Corona“) ist im Gesundheitsamt nicht möglich.

Seit April 2023 ist die Impfung Teil der Regelversorgung. Sollte die Impfung in ihrer hausärztlichen Praxis nicht möglich sein oder wenn Sie keine Hausärztin oder keinen Hausarzt haben, wenden Sie sich bitte an den Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117.

Eine zusätzliche Möglichkeit zur Impfung besteht in einigen Apotheken in Schleswig-Holstein. Welche Apotheken die Impfung anbieten finden Sie über diesen Link. Wählen Sie hierzu über die Suchfunktion auf der Seite die COVID-19-Impfung als Leistung aus: https://www.apoguide.de/

Ausführliche Informationen zur Erkrankung und Impfung  finden Sie auch in unserem Corona-Portal.

Hinweise zur Impfung gegen Mpox (Affenpocken)

Die Impfung ist im Gesundheitsamt nicht möglich.

Seit August 2023 ist die Impfung gegen Affen- bzw. Orthopocken eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Es besteht daher grundsätzlich die Möglichkeit sich bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt impfen zulassen. Außerdem wird die Impfung in der Infektionsambulanz der Universitätsklinik  in Kiel angeboten.

Infektionsambulanz / HIV-Ambulanz UKSH Kiel:

Tel: 0431-500 22287

E-Mail: Birgit.Mathes@uksh.de

Informationen zur Erkrankung und für wen eine Impfung empfohlen wird finden Sie auch hier: Mpox (Affenpocken)

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