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Asylbewerberleistungsgesetz

Wenn Menschen nach Deutschland kommen und ein Recht auf Asyl haben, können Sie Geld beantragen. Die Regeln für die Auszahlung der Gelder stehen im Asylbewerber-Leistungs-Gesetz kurz AsylbLG – die Menschen werden in anderen Zusammenhängen auf diese Abkürzung stoßen.

Im Kreis Schleswig-Flensburg ist das Migrations-Management, kurz MiMa für die Geldleistungen zuständig.

Was steht im Asyl-Bewerber-Leistungsgesetz geregelt?

Im Asyl-bewerber-Leistungsgesetz wird geregelt, welche Menschen durch dieses Gesetz Geld bekommen. Im Kreis Schleswig-Flensburg ist das Migrations-Management, kurz Mima, dafür zuständig.
Wenn Sie eine Frage haben, können Sie uns auch anrufen. Unsere Telefon-Nummer steht auf der rechten Seite.

Was wird bezahlt?

Durch dieses Gesetz wird alles bezahlt, was zum Leben wichtig ist. Sie bekommen einen bestimmten Betrag an Geld überwiesen. Dieser Betrag besteht aus einer Auszahlung für verschiedene Bereiche. Diese sind hier aufgezählt:

  • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes (Dies wird „notwendiger Bedarf“ genannt)
  • Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (Diese werden „notwendiger persönlicher Bedarf“ genannt, zum Beispiel Fahrkosten, Freizeit oder für das Telefon
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (natürlich nur dann, wenn dies auf Sie zutrifft). Wenn Sie Fragen zum Thema Gesundheit haben, können Sie sich zum Beispiel auch an die Berater*innen von „Alle an Bord“ wenden

Die Beiträge für die Krankenversicherung werden auch bezahlt.

Bei besonderen Umständen sind gegebenenfalls auch weitere Leistungen möglich, die im Einzelfall bewilligt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im MiMa. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können anrufen, einen Termin vereinbaren oder eine E-Mail senden. Die Adresse steht auf der rechten Seite.

Wenn Sie nicht wissen, wohin Sie sich wenden sollen, können Sie auch die Migrationssozialberatung oder das Beratungsteam von Alle an Bord ansprechen. Das ganze Gesetz können Sie hier lesen.

Was müssen Sie machen?

Sie müssen einen Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG beim MiMa in Schleswig stellen. Meistens passiert das schon, wenn Sie zum ersten Mal in der Ausländerbehörde im Kreis Schleswig-Flensburg registriert werden.
Manchmal senden wir Ihnen eine Nachfrage mit der Post, wenn wir Fragen haben.

Wenn Sie nicht auf unsere Fragen antworten, können wir Ihren Antrag nicht bewilligen. Dann lehnen wir Ihren Antrag ab. Wenn Sie unsere Schreiben nicht verstehen, dann melden Sie sich einfach bei uns. Sie finden den Ansprechpartner und die Telefonnummer immer rechts oben auf dem Schreiben von uns.

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