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Tarif

Zum 01. August 2022 wurde der öffentliche Personennahverkehr im Kreis Schleswig-Flensburg vollständig in den Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) integriert, welcher bereits im restlichen Bundesland galt. Damit gelten im Nahverkehr einheitliche Bedingungen in ganz Schleswig-Holstein und bei Fahrten bis Hamburg.

Weitere Informationen zum SH-Tarif.

Unentgeltliche Beförderung von beeinträchtigten Personen

Gemäß neuntem Sozialgesetzbuch § 228 bis § 230 steht schwerbehinderten Menschen eine kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr zu. Voraussetzung für die kostenlose Mitnahme im ÖPNV ist das Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises sowie ein Beiblatt mit Werkmarke. Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn eine Person gehörlos (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder ihre Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) ist.

Die Mitnahme einer Begleitperson oder eines Führhundes ist ebenfalls kostenlos, wenn dies im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist. Orthopädische Hilfsmittel können im ÖPNV mittransportiert werden, wenn das Fahrzeug dafür ausgelegt ist.

Ob die Mitnahme eines orthopädischen Hilfsmittels auf »Ihrer« Fahrt möglich ist, können Sie beim Verkehrsunternehmen erfragen.

Weitere Vergünstigungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen oben genannten Tarifbestimmungen.

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