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Finanzielle Unterstützung (Leistungen für Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung)

Ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht. Hierfür müssen Sie folgendes tun:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Migrationsmanagement.

Sie durchlaufen dann die Registrierung und erhalten eine sogenannte vorläufige Fiktionsbescheinigung. Damit haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen und damit dürfen Sie auch Arbeit aufnehmen.

Die Antragsunterlagen für die Sozialleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) werden automatisch an Sie versandt. Bis dahin werden weiter Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erbracht. Damit die Unterlagen auch sicher ankommen, sollte jedoch Sorge dafür getragen werden, dass die Briefkästen korrekt beschriftet sind, um Postrückläufer zu vermeiden.

Informationen zu unseren Sozialzentren und den Sozialleistungen

Aufgrund der hohen Anzahl an aufzunehmenden Personen kann es sein, dass Sie erst in ein paar Wochen einen Termin bei uns in der Zuwanderungsbehörde bekommen. Machen Sie sich bitte keine Sorgen deshalb! Uns ist bewusst, dass es unter Umständen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Keinesfalls werden Sie deshalb wieder zurück in die Ukraine geschickt. Warten Sie bitte auf Ihren Termin und nehmen Sie Ihren Termin wahr. Sagen Sie bitte Bescheid, falls Sie verhindert sein sollten, damit wir den Termin anderweitig vergeben können. Wir arbeiten unter Hochdruck daran, alle Angelegenheiten so schnell wie möglich zu bearbeiten. Sprechen Sie bitte Ihren Ansprechpartner vor Ort an, wenn Sie Hilfe benötigen!

Wenn Sie bereits vor Ihrem Termin bei uns Unterstützung (Wohnraum/ärztliche Hilfe/Geld) benötigen, können Sie sich bereits vor Ihrem Termin an das Migrationsmanagement wenden.

Sollten Sie über eine Erstaufnahmeeinrichtung zu uns gelangt sein, wurden Sie dort bereits registriert. Damit stehen Ihnen Leistungen zu.

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